Förderung & Finanzierung

Steuerliche Absetzmöglichkeiten für Unternehmen und TeilnehmerInnen


Steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für Privatpersonen und Unterehmer. Dazu zählen Kosten der Ausbildungseinrichtung, Aufenthaltskosten sowie Reisekosten.
Infos unter www.bmf.gv.at/steuern



Für TeilnehmerInnen in Oberösterreich

Bildungskarenz

ArbeitnehmerInnen können in Abstimmung mit dem Arbeitgeber bis zu einem Jahr Bildungskarenz beanspruchen und erhalten während dieser Zeit das Weiterbildungsgeld des AMS in Höhe des Arbeitslosengeldes.
Info unter www.help.gv.at


Bildungskonto


Gefördert werden DienstnehmerInnen oder Personen, die Arbeitslosengeld beziehen, mit höchster Qualifikation Abschluß (Matura) einer AHS oder BHS; Personen in Karenz, WiedereinsteigerInnen, Ein-Personen-UnternehmerInnen etc.
Info unter www.land-oberoesterreich.gv.at und www.arbeiterkammer.com


Bildungskonto für JungunternehmerInnen durch das Land OÖ

Gefördert werden oö. Mehr-Personen-Unternehmen.
Info unter www.land-oberoesterreich.gv.at



Für TeilnehmerInnen Österreich- & EU-weit

Überblick über Förderungen in Österreich

Info unter www.kursfoerderung.at


Überblick über Stipendien in Österreich

Info unter www.stipendium.at, z.B.
  • Studienabschluss-Stipendium: bis € 1.040,- monatlich, max. 41 Jahre alt, BA als höchster Abschluss

Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung


Info unter www.stima.scholarships.at


Überblick über EU-Förderungen

Die Europäische Kommission fördert im Zeitraum 2007 bis 2013 mit verschiedenen Intitiativen die Weiterbildung innerhalb der EU. Einen Überblick über aktuelle Programme (Leonardo da Vinci, Grundtvig etc.) finden Sie unter www.ec.europa.eu


Bausparfinanzierung für Aus- und Weiterbildung

Ein Bauspardarlehen kann auch für Aus- und Weiterbildungs verwendet werden. Nähre Informationen unter

Bildungsfinanzierung für Aus- und Weiterbildung

Bildungsfinanzierung Plus
der Raiffeisenlandesbank OÖ

Finanzierungmodell der Oberbank, exklusiv für LIMAK Austrian Business School

Finanzierungsmodell der Oberbank als PDF downloaden (114 KB)




Für Unternehmen


Bildungsfreibetrag und -prämie


Das Unternehmen kann zusätzlich den Bildungsfreibetrag geltend machen, d.h. eine fiktive zusätzliche Betriebsausgabe in der Höhe von 20% der Kosten der Ausbildungseinrichtung, nicht jedoch Aufenthalts- und Reisekosten.
Alternativ kann zum externen Bildungsfreibetrag eine Bildungsprämie iHv 6 % der Bildungsaufwendungen in Anspruch genommen werden. Die Bildungsprämie ist seit Herabsetzung des Körperschaftsteuersatzes von 34 % auf 25 % gegenüber dem Bildungsfreibetrag steuerlich günstiger.
Info unter www.bmf.gv.at


Wirtschaftsimpulsprogramm für Ausbildungsmaßnahmen durch das Land OÖ

Gefördert werden Klein- uund Mittelbetriebe, die Mitglieder der Wirtschaftskammer OÖ sind. Förderbar sind Ausbildungsmaßnahmen für Export und Technologie/Innovation.

Info unter www.land-oberoesterreich.gv.at


Qualifizierungsförderung für Beschäftigte des AMS OÖ (ESF)

Gefördert werden Anträge von Arbeitgebern für ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahre, Frauen unter 45 Jahre mit höchstens einer Lehrausbildung oder mittlerem Schulabschluss, WiedereinsteigerInnen und Personen in Elternkarenz.

Info unter www.ams.or.at




Weitere LIMAK Tipps

Flexible Zahlungsvereinbarungen

Die LIMAK ist zur Vereinbarung flexibler Zahlungsvereinbarungen bereit, um für die TeilnehmerInnen die beste steuerliche Wirksamkeit zu erreichen.


Master Thesis

Die TeilnehmerInnen bieten die Master Thesis dem eigenen Unternehmen als Beratungsleistung zum Kauf an und können dadurch einen Teil der Bildungsausgaben rückfinanzieren. Der Vorteil für das Unternehmen: Es erhält eine betreute Beratungsleistung durch eine firmeninterne Person, die ihr neu erworbenes Wissen im Unternehmenskontext umsetzt. Für die TeilnehmerInnen liegt der Mehrwert in der Umsetzung des Wissens anhand einer konkreten Problemstellung aus der Arbeitspraxis.


Bitte beachten Sie, sich rechtzeitig VOR Weiterbildungsbeginn
bei den verantwortlichen Stellen zu informieren!