Förderung & Finanzierung
Steuerliche Absetzmöglichkeiten für Unternehmen und TeilnehmerInnen
Steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für Privatpersonen und Unterehmer. Dazu zählen Kosten der Ausbildungseinrichtung, Aufenthaltskosten sowie Reisekosten.
Infos unter www.bmf.gv.at/steuern
Für TeilnehmerInnen in Oberösterreich
Bildungskarenz
Info unter www.help.gv.at
Bildungskonto
Gefördert werden DienstnehmerInnen oder Personen, die Arbeitslosengeld beziehen, mit höchster Qualifikation Abschluß (Matura) einer AHS oder BHS; Personen in Karenz, WiedereinsteigerInnen, Ein-Personen-UnternehmerInnen etc.
Info unter www.land-oberoesterreich.gv.at und www.arbeiterkammer.com
Bildungskonto für JungunternehmerInnen durch das Land OÖ
Gefördert werden oö. Mehr-Personen-Unternehmen.
Info unter www.land-oberoesterreich.gv.at
Für TeilnehmerInnen Österreich- & EU-weit
Überblick über Förderungen in Österreich
Info unter www.kursfoerderung.at
Überblick über Stipendien in Österreich
- Studienabschluss-Stipendium: bis € 1.040,- monatlich, max. 41 Jahre alt, BA als höchster Abschluss
Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung
Info unter www.stima.scholarships.at
Überblick über EU-Förderungen
Die Europäische Kommission fördert im Zeitraum 2007 bis 2013 mit
verschiedenen Intitiativen die Weiterbildung innerhalb der EU. Einen Überblick
über aktuelle Programme (Leonardo da Vinci, Grundtvig etc.) finden Sie unter www.ec.europa.eu
Bausparfinanzierung für Aus- und Weiterbildung
Bildungsfinanzierung für Aus- und Weiterbildung
Bildungsfinanzierung Plus der Raiffeisenlandesbank OÖ
Finanzierungmodell der Oberbank, exklusiv für LIMAK Austrian Business School
Finanzierungsmodell der Oberbank als PDF downloaden (114 KB)
Für Unternehmen
Bildungsfreibetrag und -prämie
Das Unternehmen kann zusätzlich den Bildungsfreibetrag geltend machen, d.h. eine fiktive zusätzliche Betriebsausgabe in der Höhe von 20% der Kosten der Ausbildungseinrichtung, nicht jedoch Aufenthalts- und Reisekosten.
Alternativ kann zum externen Bildungsfreibetrag eine Bildungsprämie iHv 6 % der Bildungsaufwendungen in Anspruch genommen werden. Die Bildungsprämie ist seit Herabsetzung des Körperschaftsteuersatzes von 34 % auf 25 % gegenüber dem Bildungsfreibetrag steuerlich günstiger.
Info unter www.bmf.gv.at
Wirtschaftsimpulsprogramm für Ausbildungsmaßnahmen durch das Land OÖ
Gefördert werden Klein- uund Mittelbetriebe, die Mitglieder der
Wirtschaftskammer OÖ sind. Förderbar sind Ausbildungsmaßnahmen für Export und
Technologie/Innovation.
Info unter www.land-oberoesterreich.gv.at
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte des AMS OÖ (ESF)
Gefördert werden Anträge von Arbeitgebern für ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahre, Frauen unter 45 Jahre mit höchstens einer Lehrausbildung oder mittlerem Schulabschluss, WiedereinsteigerInnen und Personen in Elternkarenz.
Info unter www.ams.or.at
Weitere LIMAK Tipps
Flexible Zahlungsvereinbarungen
Die LIMAK ist zur Vereinbarung flexibler Zahlungsvereinbarungen bereit, um für die TeilnehmerInnen die beste steuerliche Wirksamkeit zu erreichen.
Master Thesis
Die TeilnehmerInnen bieten die Master Thesis dem eigenen Unternehmen als
Beratungsleistung zum Kauf an und können dadurch einen Teil der
Bildungsausgaben rückfinanzieren. Der Vorteil für das Unternehmen: Es erhält
eine betreute Beratungsleistung durch eine firmeninterne Person, die ihr neu
erworbenes Wissen im Unternehmenskontext umsetzt. Für die TeilnehmerInnen liegt
der Mehrwert in der Umsetzung des Wissens anhand einer konkreten
Problemstellung aus der Arbeitspraxis.
Bitte beachten Sie, sich rechtzeitig VOR Weiterbildungsbeginn
bei den verantwortlichen Stellen zu informieren!
