Förderungen
Die LIMAK empfiehlt allen Studierenden, alle Quellen einer möglichen Finanzierung zu prüfen. Bitte informieren Sie sich immer auch direkt und rechtzeitig VOR Weiterbildungsbeginn bei den dafür verantwortlichen Stellen. Um Sie dabei zu unterstützen, haben wir nachstehend eine Auflistung von möglichen Finanzierungsquellen zusammengestellt.
Steuerliche Absetzmöglichkeiten
Für Privatpersonen und Unternehmer*innen gibt es diverse Möglichkeiten zur steuerlichen Absetzbarkeit. Fortbildungskosten sind im Rahmen der Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit als Werbungskosten beziehungsweise im Rahmen von betrieblichen Einkünften als Betriebsausgaben absetzbar, wenn sie beruflich veranlasst sind.
Merkmal beruflicher Fortbildung ist, dass sie der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im bisher ausgeübten Beruf dient. Aufwendungen zur beruflichen Fortbildung werden steuerlich anerkannt, wenn sie dem*der Steuerpflichtigen dazu dienen, im jeweils ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben oder den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden. Ziel dieser Maßnahmen ist daher, die bisher erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vertiefen und zu verbessern. Die postgradualen Lehrgänge der LIMAK fallen unter den Bereich Fortbildung/Weiterbildung.
- Eigentliche Kurskosten (Studien- und Lehrgangsgebühren)
- Kosten für Unterlagen, Fachliteratur
- Kosten für Arbeitsmittel (z. B. Notebook)
- Fahrtkosten (km-Gelder, Bahntickets)
- Nächtigungskosten
Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten sind im Rahmen der Einkommensteuererklärung beziehungsweise Arbeitnehmerveranlagung in dem Jahr abzusetzen, in dem sie bezahlt werden und sind als Werbungskosten geltend zu machen.
Auf Bundesebene
AMS Förderung Weiterbildung
Nicht gefördert wird die Teilnahme an ordentlichen und postgradualen Studien an Universitäten einschließlich Privatuniversitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen.
erwachsenenbildung.at
Webpage, welche die Suche nach Förderungen für Weiterbildungen vereinfacht und eine Liste aller möglicher Förderstellen österreichweit zur Verfügung stellt.
Bildungskarenz in Österreich
Ein*eine Arbeitnehmer*in kann in Abstimmung mit dem*der Arbeitgeber*in bis zu einem Jahr Bildungskarenz beanspruchen und erhält während dieser Zeit das Weiterbildungsgeld des AMS in Höhe des Arbeitslosengeldes.
Auf Bundesländer-Ebene
Die LIMAK kann keine Garantie für die hundertprozentige Aktualität der Informationen zu den Förderungen gewähren. Bitte informieren Sie sich immer auch direkt und rechtzeitig VOR Weiterbildungsbeginn bei den dafür verantwortlichen Stellen.
MAG. FLORENTINA SCHALLMEINER, BSC
Leitung Akademische Programme
Programmberatung Linz
MAG. CLAUDIA BUCHINGER
Programm Management
Programmberatung Wien & Linz